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Leitlinie Gemeindienst
Die Leitlinie zur Vergabe von Spenden ist festgelegt

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Der Gemeindienstbeauftragte hat die neue Leitlinie zur Vergabe von Spenden vorgelegt. Darin wird geregelt, welche Gruppen eine Möglichkeit haben, Spendengelder für Projekte zu erhalten.
Leitlinie zur Vergabe von Spenden

Definition:

Gemeindienst ist alles, was Rotary Clubs örtlich wie weltweit (Weltgemeindienst) an gemeinnützigen Bildungs-, Sozial- und sonstigen mildtätigen Hilfsprojekten initiieren. Die Leitlinie soll dazu dienen, bei der Vielzahl von Anfragen um finanzielle Unterstützung dem Vorstand des Rotary Clubs Bergisch Gladbach eine Orientierung zu geben.

Örtliche Kriterien:

Der Gemeindienst unterstützt in erster Linie bedürftige Personen und Institutionen lokal, d.h. in Bergisch Gladbach und den umliegenden Gemeinden.

Sachliche Kriterien:

Wir unterstützen in erster Linie Kinder und Jugendliche bzw. Institutionen, die die Förderung dieser Altersgruppen zum Ziel haben.
Im Vordergrund stehen Bildungsmaßnahmen, insbesondere zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit „Migrationshintergrund“.
Die Betreuung von behinderten Kindern und Erwachsenen in deren Werkstätten und Wohnheimen stellt ein weiteres Betätigungsfeld dar.
Gleichrangig ist die Förderung lokaler kultureller Projekte einzustufen.

Es sollten möglichst keine Zwecke gefördert werden, für die eine kommunale oder staatliche Institution verantwortlich ist !

Vorgehensweise:

Dem Vorstand des Rotary Club Bergisch Gladbach werden förderungsfähige Anfragen in der Vorstandssitzung zur Entscheidung vorgelegt.

©  Gemeindienst
Mittwoch, 31. August 2011/web100
Letzte Änderung: 31.08.11/CN


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