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Lesen lernen - Leben lernen
Wie beteiligt man sich am Projekt?



Hier finden Sie eine Darstellung der Schritte zur Einführung des Projekts an Schulen und Erfahrungsberichte von Beteiligten.
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Um das Projekt in einer Schule einzuführen, sind folgende Schritte nötig:
- Informieren Sie sich über das Projekt. Hierzu empfehlen wir Ihnen:
- Die PPT-Präsentation zur Information über das Programm LLLL (3,4 MB)
- Das Schreiben des Governors 2007/2008 des Distrikts 1810
- Das Handout des Governors 2008/2009 des Distrikts 1810
- Entscheiden Sie im Club über die Beteiligung an dem Projekt, benennen den Betreuer und legen den finanziellen Rahmen fest.
- Der in Ihrem Club verantwortliche Betreuer nimmt Kontakt zu den Schulen auf und gewinnt die Schulklassen, die sich an dem Projekt beteiligen. Hierzu können Ihnen die folgenden Materialien nützlich sein:
- Briefe an Schulen: Musterbrief, Briefbeispiel
- PPT-Präsentation für Schulen (3,0 MB)
- Presseerklärung
- Schreiben von Schulaufsicht und Schulen
- Zeitungsausschnitte
- Die Bestellung der Bücher erfolgt mit dem hier herunterladbaren Teilnahme-Formular, das komplett ausgefüllt an Rotary Deutschland Gemeindienst (RDG) geschickt wird. Alle dort vorgesehenen Angaben sind zur weiteren Bearbeitung ausnahmslos erforderlich.
- Übergabe der Bücher in den Schulen.
- Feedback der Schule.
Der Ablauf von der Bestellung zur Lieferung und Zahlung ist hier schematisch dargestellt.
Schulen, die an einer Beteiligung an dem Projekt LLLL interessiert sind, wenden sich bitte an einen Rotary Club ihrer Region. Sie können ihn hier finden.
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Die Zahl der Schüler, die an dem Projekt "Lesen lernen - Leben lernen" ist in den Jahren seit der ersten Einführung ständig gestiegen. Auch die Zahl der Distrikte von Rotary International hat sich erhöht. Derzeit sind die Distrikte 1810, 1850, 1860, 1870, 1890, 1900 und 1950 an dem Projekt beteiligt. Weiteren Distrikten steht die Beiteiligung offen: Wenn Sie dem Projekt beitreten wollen, füllen Sie bitte das dafür hier vorgesehene Formular aus. |
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Donnerstag, 6. Dezember 2007/EG
Letzte Änderung: 03.05.09/EG
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